Neue Regeln für Domiziladressen seit dem 1. Oktober 2026
Seit dem 1. Oktober 2026 gilt in der Schweiz das revidierte Geldwäschereigesetz. Wer Unternehmen beruflich eine Sitz- oder Geschäftsadresse zur Verfügung stellt, untersteht damit neuen Sorgfaltspflichten.
Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet das: Wir prüfen bei jedem Domizilvertrag die Identität der Vertragspartei und stellen fest, wer wirtschaftlich hinter dem Unternehmen steht. Dafür benötigen wir bei Vertragsabschluss einige Unterlagen. Diese Abklärungen dienen der Sicherheit aller Beteiligten und dem guten Ruf des Wirtschaftsstandorts Zug.
Welche Unterlagen in Ihrem Fall nötig sind, erklären wir Ihnen gerne persönlich. Rufen Sie uns an unter +41 76 423 41 91 oder schreiben Sie an info@aurana.net.
